Die Unterstützungen und die Einsetzung von Geldern von anderen Organisationen sind ausgeschöpft
Der Wohnsitz des/r BetriebsleiterIn liegt im Einzugsgebiet des Vereins
Die Gesuchstellenden befinden sich in einer finanziellen Notlage
Unterstützt wird
Der Einsatz eines Betriebshelfers oder einer Haushaltshilfe bei längerer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall sowie bei psychischer oder physischer
Überbelastung
Kurzfristige finanzielle Unterstützung für die Wohnungsmiete im Falle einer Trennung für max. einen Monat
Finanzielle Unterstützung zur ersten Konsultation und möglichen Bearbeitung der Betriebsbuchhaltung durch ein Treuhandbüro mit landwirtschaftlichem Hintergrund.
Die Wahl des Treuhandbüros ist mit dem/r BeraterIn abgesprochen
Spendenzusagen
Über Ausschüttungen aus dem Fonds entscheidet der Vorstand auf schriftlich begründeten Antrag durch das Beratungsteam, max. Fr. 5’000 pro Fall, wiederkehrende Leistungen sind auf 1 Jahr
beschränkt.