Kriterien
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Die Unterstützungen und die Einsetzung von Geldern von anderen Organisationen sind ausgeschöpft
- Der Wohnsitz des/r BetriebsleiterIn liegt im Einzugsgebiet des Vereins
- Die Gesuchstellenden befinden sich in einer finanziellen Notlage
Unterstützt wird
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Der Einsatz eines Betriebshelfers oder einer Haushaltshilfe bei längerer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall sowie bei psychischer oder physischer
Überbelastung
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Kurzfristige finanzielle Unterstützung für die Wohnungsmiete im Falle einer Trennung für max. einen Monat
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Finanzielle Unterstützung zur ersten Konsultation und möglichen Bearbeitung der Betriebsbuchhaltung durch ein Treuhandbüro mit landwirtschaftlichem Hintergrund.
Die Wahl des Treuhandbüros ist mit dem/r BeraterIn abgesprochen
Spendenzusagen
- Über Ausschüttungen aus dem Fonds entscheidet der Vorstand auf schriftlich begründeten Antrag durch das Beratungsteam, max. Fr. 5’000 pro Fall, wiederkehrende Leistungen sind auf 1 Jahr
beschränkt.
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